Archiv für das Tag 'Steuerberater'

Apr 01 2010

Bloggen für Existenzgründer

Autor: GB. Abgelegt unter Marketing

Für alle Existenzgründer stellt sich die Frage, wie sie ihre Besonderheiten und Vorteile am besten herausstellen können, ohne einen überdimensionierten Marketing-Aufwand dafür zu betreiben.

Bloggen setzt sich auch in Deutschland immer mehr durch, um sich schon zum Start in die Selbständigkeit ein bestimmtes Profil zu geben und dieses Profil durch das Instrumentarium des WEB 2.0 im Internet bekannt zu machen.

Da Bloggen für jede Berufsgruppe seine Eigenheiten hat, bieten wir am 9. April in Berlin speziell für die Berufsgruppe der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte einen eintägigen Workshop (Intensiv-Seminar) dazu an. Der Workshop eignet sich insbesondere für Existenzgründer dieser Berufsgruppe.

Näheres dazu und Einzelheiten zur Anmeldung erhalten Sie auf der Webseite des Blogtrainers.

Ein Kommentar

Nov 16 2009

Digitale Buchhaltung für Existenzgründer

Autor: Reinhold Kuffer. Abgelegt unter Steuern

Belegloses Buchen kommt allmählich aus den Kinderschuhen heraus. Nachdem die Finanzverwaltung schon vor einigen Jahren die digitale Betriebsprüfung eingeführt hat, die eine Reihe von Vorkehrungen im IT-Bereich auch seitens des Steuerpflichtigen bzw. seines Steuerberaters verlangt, sind nun auch verstärkte Bemühungen auf der Beraterseite festzustellen, von den digitalen Möglichkeiten in der Buchhaltung Gebrauch zu machen. Gerade für Existenzgründer in IT-nahen Bereichen dürfte die digitale Buchhaltung einige Vorteile bieten.

Zur besseren Orientierung und zur Erleichterung bei der Auswahl des Buchführungssystems habe ich eine informative Webseite zur digitalen Buchhaltung erstellt. Ihren Eindruck zur digitalen Buchführung können Sie auch in einer kleinen Umfrage auf dem Blog Domainratgeber hinterlassen. Ein konkretes Angebot zur digitalen Buchführung können Sie bei der DEX GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München einholen.

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Sep 05 2009

Wozu dient der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”? (1)

Autor: Reinhold Kuffer. Abgelegt unter Allgemein

Wer eine gewerbliche (oder land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit aufnimmt, bekommt vom zuständigen Finanzamt in der Regel einen Fragebogen  zur steuerlichen Erfassung (hier kurz: Fragebogen) zugeschickt, da das Finanzamt über die Anmeldung eines Gewerbes von der Gemeinde automatisch informiert wird. Freiberufler müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit selbst beim Finanzamt anzeigen und erhalten daraufhin ebenfalls den erwähnten Fragebogen.

Was ist darin nun anzugeben und was kann problematisch sein?

Am Anfang stehen die persönlichen Angaben. Diese dürften für einen Existenzgründer kein Problem sein.

Aus meiner Sicht sollte ein Steuerberater immer zu einer Existenzgründung herangezogen werden, so dass sich auch die Angabe des steuerlichen Beraters von selbst versteht. Überlegenswert ist allerdings der Umfang der Zustellvollmacht, welche dem Berater eingeräumt wird. Soll er nur Ihre Steuerbescheide in Empfang nehmen? Nur die Mitteilungen der Finanzkasse (Zahlungen)? Oder beides ? Oder garkeine Zustellvollmacht? Letzteres ist nur Gründern zu empfehlen, die sehr gewissenhaft und einigermaßen fachlich vorgebildet sind, denn Fristversäumnisse können beim Finanzamt fatal sein. Andererseits muss man nicht mit jeder Kleinigkeit den Steuerberater belasten(und bezahlen) und kann selbst auswählen, was man ihm vorlegt und wo man seinen Rat benötigt.

Die Art der Tätigkeit ist wiederum problematisch, weil dabei eine Vorentscheidung darüber gefällt wird, ob es sich um eine gewerbliche – mit der Folge der Gewerbesteuerpflicht – oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Solange es sich bei einem freien Beruf um einen so genannten Katalogberuf (Rechtsanwalt, Arzt, Dolmetscher u.ä.) handelt, ist die Angabe noch einfach; kompliziert wird die Abgrenzung oft bei den den Katalogberufen ähnlichen Berufen. Ob die Tätigkeit der eines (freiberuflichen) Grafikers oder eines (gewerblichen) Webdesigners ähnelt, ist oft schwer zu unterscheiden. Ähnlich die Frage, ob (freiberuflicher) Journalist oder (gewerblich tätiger) PR-Berater u.v.m.. Hier sollte man im Zweifel auf jeden Fall einen Steuerberater einschalten.

Eng mit dem obigen Thema verbunden ist Frage nach der Kammmerzugehörigkeit. Grundsätzlich besteht in Deutschland die so genannte Zwangsmitgliedschaft in der zuständigen Kammer. Obwohl diese zunehmend in der interessierten Öffentlichkeit in Frage gestellt wird, ist eine Abkehr von diesem Prinzip kaum zu erwarten. Nur als Freiberufler entkommen Sie wiederum dieser Verpflichtung. Falls Sie sich also nicht sicher sind über Ihren Status, geben Sie im Zweifel eine freiberufliche Tätigkeit an. (Sollten Finanzamt  und/oder IHK zu einer anderen Auffassung kommen, werden Sie schneller wieder von ihnen hören als Ihnen lieb ist).

Die Frage nach etwaigen Betriebstätten oder dem Ort der Geschäftsleitung dürfte für Existenzgründer selten relevat sein, da diese erst ab einer bestimmten Größenordnung in Frage kommen.

Bei der Gründungsform dürfte es sich meist um eine Neugründung handeln. Wird ein bestehender Betrieb übernommen, wäre es m.E. grob fahrlässig bei der Existenzgründung keinen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. (Fortsetzung folgt in einem späteren Beitrag)

Ein Kommentar

Jun 15 2009

Willkommen auf meinem Blog!

Autor: Reinhold Kuffer. Abgelegt unter Allgemein

Auch wenn ich mich selbst in meinem Leben zweimal als Existenz-gründer betätigte, möchte ich in diesem Blog eher über meine beruflichen Erfahrungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse berichten als über meine spezifischen Fälle der Existenzgründung, die zum einen sich in einem nicht gerade typischen Berufsumfeld (Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer) und zum anderen in unter-schiedlichen Ländern (Deutschland und Kroatien) stattfanden.

Und natürlich möchte ich einiges auch über die rechtlichen und betriebs-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beitragen, denen Existenzgründer heutzutage genügen müssen.

Über Ihre/Eure (wie es Ihnen/Euch gefällt) Kommentare, Anmerkungen, Ergänzungen und Kritiken würde ich mich freuen, auch wenn so etwas machmal anstrengend sein kann.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen gemeinsam einen guten Start.

Ihr/Euer

Reinhold Kuffer

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