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	<title>Existenzgründer &#187; IHK</title>
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	<description>Steuerberater für Existenzgründer</description>
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		<title>Gründercoaching beantragen</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 21:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Coachingvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gründercoaching]]></category>
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		<category><![CDATA[IHK]]></category>
		<category><![CDATA[KfW]]></category>
		<category><![CDATA[Regionalpartner]]></category>
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		<description><![CDATA[Gründercoaching Deutschland (GCD) ist ein Programm, das Existenzgründer mit Zuschüssen zu den Beratungskosten aus Mitteln des  Europäischen Sozialfonds unterstützt. Ist der Gründer der Auffassung, die Fördervoraussetzungen seien erfüllt, so muss er zunächst einen Antrag zum Gründercoaching bei dem jeweiligen Regionalpartner der Kreditanstalt &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/gruendercoaching-beantragen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gründercoaching Deutschland</strong> (GCD) ist ein Programm, das <strong>Existenzgründer</strong> mit Zuschüssen zu den Beratungskosten aus Mitteln des  Europäischen Sozialfonds unterstützt. Ist der Gründer der Auffassung, die Fördervoraussetzungen seien erfüllt, so muss er zunächst einen Antrag zum <strong>Gründercoaching</strong> bei dem jeweiligen Regionalpartner der <strong>Kreditanstalt für Wiederaufbau</strong> stellen. Die Regionalpartner sind in der Regel die jeweiligen Industrie- und Handelskammern (<strong>IHK</strong>) bzw. das Institut für die freien Berufe (<strong>IfB</strong>).</p>
<p>Dem Antrag sind beizufügen</p>
<ul>
<li>ein aktueller und vollständiger Lebenslauf</li>
<li>ein Businessplan</li>
<li>eine Kopie der Gewerbeanmeldung</li>
<li>sowie ein Handelsregisterauszug (bei Kapitalgesellschaften).</li>
</ul>
<p>Ein Mitarbeiter des <strong>Regionalpartners</strong> führt daraufhin zunächst ein kurzes Beratungsgespräch und gibt eine <strong>Empfehlung</strong> zur Bezuschussung des Beraterhonorars ab. Ist diese positiv, geht aufgrund dieser <strong>Empfehlung</strong> in den nächsten Tagen meist die schriftliche <strong>Zusage der KfW</strong> auf dem Postweg ein.</p>
<p>Anschließend kann sich der <strong>Gründer </strong>seinen <strong>Coach</strong> aus der<strong> KfW-Beraterbörse -</strong> nur dort gelistete Berater sind zum <strong>Coaching</strong> zugelassen &#8211; aus und schließt mit ihm einen Vertrag über das <strong>Gründercoaching</strong>. Eine Kopie des <strong>Coachingvertrages</strong> muss innerhalb von 8 Wochen bei dem zuständigen Regionalpartner eingereicht werden.</p>
<p>Erst mit Abschluss des <strong>Coachingvertrags</strong> &#8211; bei vorliegender KfW-Zusage &#8211; darf mit dem <strong>Coaching</strong> begonnen werden.</p>
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		<title>Vorgr&#252;ndungscoaching</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 08:57:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[IHK]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Beratungsbedarf eines Existenzgründers beginnt bekanntlich nicht erst mit dem Start in die berufliche Selbständigkeit. Diesem vorgeschaltet ist in der Regel ein längerer Entscheidungsprozess, der letztlich in einer Existenzgründung enden kann, aber nicht muss. Zur Unterstützung diese Prozesses gibt es &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/allgemein/vorgruendungscoaching">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Beratungsbedarf eines <strong>Existenzgründers</strong> beginnt bekanntlich nicht erst mit dem Start in die berufliche<strong> Selbständigkeit</strong>. Diesem vorgeschaltet ist in der Regel ein längerer Entscheidungsprozess, der letztlich in einer <strong>Existenzgründung</strong> enden kann, aber nicht muss.</p>
<p>Zur Unterstützung diese Prozesses gibt es in der meisten deutschen Bundesländern staatlich geförderte Unterstützung in Form eines <strong>Vorgründungscoachings</strong>. In <strong>Bayern</strong> wird beispielsweise das <strong>Vorgründungscoaching</strong> durch eine 70 %-ige Kostenübernahme des Nettohonorars &#8211; bei maximal 10 Tagessätzen á 800 € &#8211; gefördert. Voraussetzung ist eine Wohnsitz in<strong> Bayern</strong> und die Absicht eine Gewerbe zu gründen oder zu übernehmen. Dabei muss es sich um eine Vollexistenz handeln, eine bisheriges Nebengewerbe ist für die <strong>Förderung</strong> nicht schädlich.</p>
<p>Tatsache ist, dass &#8220;gecoachte&#8221; <strong>Existenzgründunge</strong>n eine wesentlich höhere Erfolgschance haben als Gründungen in &#8220;Eigenregie&#8221;. Anträge sind über die zuständige <strong>IHK</strong> zu stellen. Vordrucke dazu sind z.B. bei der<strong> IHK München</strong> zum <strong><a title="Download" href="http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/starthilfe/Anhaenge/F1-Zuschussantrag.pdf">Download </a></strong>bereit. Achten Sie darauf, dass der von Ihnen gewählte Coach / Berater in der <a title="KfW-Beraterbörse" href="http://www.kfw-beraterboerse.de"><strong>KfW-Beraterbörse</strong> </a>gelistet ist!.</p>
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