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	<title>Existenzgründer &#187; Gründungszuschuss</title>
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	<description>Existenzgründerberatung und Gründungscoaching</description>
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		<title>Der Kampf um den Gründungszuschuss kann beginnen</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 20:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungscoaching]]></category>
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		<description><![CDATA[Nachdem das neue "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ am 28. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, entfällt zukünftig der gesetzliche Anspruch auf Gründungszuschuss auch für ALG I-Bezieher, die noch einen Restanspruch auf ALG von mindestens 6 Monaten haben zugunsten einer Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Der Arbeitsberater entscheidet zukünftig über den Gründungszuschuss, wobei der finanzielle Rahmen für 2012 durch eine mehr als 70 %-ige Mittelkürzung klar abgegrenzt ist.

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem das neue &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt&#8221; am 28. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, entfällt zukünftig der gesetzliche Anspruch auf <strong>Gründungszuschuss</strong> auch für ALG I-Bezieher, die noch einen Restanspruch auf ALG von mindestens 6 Monaten haben zugunsten einer Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Der Arbeitsberater entscheidet zukünftig über den <strong>Gründungszuschuss</strong>, wobei der finanzielle Rahmen für 2012 durch eine mehr als 70 %-ige Mittelkürzung klar abgegrenzt ist. </p>
<p>Wie stehen nunmehr die Chancen auf die Gewährung des <strong>Gründungszuschusses</strong>? Statistisch gesehen ganz einfach: im Verhältnis der zukünftigen finanziellen Mitteln zu dem bisherigen Finanzierungsfonds.</p>
<p>Diese Zahlenspielerei bringt für die Praxis aber wenig. Wie kann der zukünftige <strong>Existenzgründer</strong> seine Chancen denn nun verbessern (oder auch verschlechtern)? Hat er sich schon vor Anwendung des neuen Gesetzes durch spezielle Qualifizierungsmaßnahmen auf die <strong>Selbständigkeit </strong>vorbereitet, dann dürfte er zu den wenigen Ausnahmen gehören, die noch einen starken Trumpf aus der &#8220;Vorzeit&#8221; im Ärmel haben.</p>
<p>Für die anderen Fälle muss zunächst damit gerechnet werden, dass sich der Arbeitsberater auf die Statistik zurückzieht und auf die steigende Zahl der vermittelbaren Arbeitsstellen verweist. Dies sollte den potenziellen Gründer aber nicht davon abhalten, zumindest formell und fristgemäß einen Antrag auf <strong>Gründungszuschuss</strong> zu stellen. Da das Antragsformular bisher direkt vom Arbeitsberater ausgegeben worden ist, müsste er zumindest darauf einen Rechtsanspruch haben.</p>
<p>Es wird auf jeden Fall wesentlich schwieriger werden, den Arbeitsberater davon zu überzeugen, dass die <strong>Selbständigkeit</strong> nur über den Gründungszuschuss zu realisieren ist. Die Begründung des Gründungskandidaten für sein Vorhaben und das Zahlenwerk des <strong>Businessplan</strong> werden vermutlich zukünftig näher unter die Lupe genommen. Doch dies lässt sich insbesondere durch die Inanspruchnahme eines geeigneten <strong>Existenzgründungsberaters</strong> zumindest handwerklich besser bewerkstelligen.</p>
<p>Leider hat der Gesetzgeber den Vorschlag nicht aufgegriffen, das <strong>Gründungscoaching</strong> vom Bezug des <strong>Gründungszuschusses </strong>abzukoppeln. Damit entfällt leider auch diese beliebte Möglichkeit, sich einen kostengünstigen Berater an die Seite zu holen. Doch wer von seinem Existenzgründungsvorhaben überzeugt ist, wird &#8211; und sollte &#8211; auch diese Kosten nicht scheuen, um alles zu tun, um auch zukünftig in den Genuss des <strong>Gründungszuschusses</strong> zu kommen.</p>
<p>Als Existenzgründer braucht man <strong><a title="Fördermittel" href="http://www.foerdermittel-plus.de" target="_blank">Fördermittel</a></strong>, mit Hilfe derer man sich ein Unternehmen aufbauen kann. Glücklicherweise gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Förderungen für Existenzgründer, vorab sollte man sich aber mit einem Berater unterhalten und natürlich auch selbst informieren. Das Internet bietet hierzu vielfältige Möglichkeiten und mittlerweile eine große Anzahl seriöser Vergleichsportale</p>
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		<title>Gründungszuschuss &#8211; (fauler) Kompromiss im Vermittlungsausschuss</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 21:44:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosenförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Selbständigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vermittlungsausschuss. ALG I]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vermittlungsausschuss hat zwar gestern auf den ersten Blick einen Kompromiss erzielt, doch dieser bezieht sich nicht auf die geplanten Veränderungen beim Gründungszuschuss. Diese werden im vollen Umfang entsprechend dem Gesetzentwurf umgesetzt, so dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes &#8211; &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/gruendungszuschuss-kompromiss-im-vermittlungsausschuss">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Vermittlungsausschuss</strong> hat zwar gestern auf den ersten Blick einen Kompromiss erzielt, doch dieser bezieht sich nicht auf die geplanten Veränderungen beim <strong>Gründungszuschuss</strong>. Diese werden im vollen Umfang entsprechend dem Gesetzentwurf umgesetzt, so dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes &#8211; veraussichtlich Mitte Dezember 2011 -  mit tiefen Einschnitten bei der Arbeitslosenförderung hinsichtlich der Selbständigkeit zu rechnen ist.</p>
<p>Die wichtigste grundlegende Änderung ist der Wegfall des <strong>Rechtsanspruchs</strong> &#8211; ersetzt durch eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur &#8211; auf den <strong>Gründerzuschuss</strong> für die Bezieher von ALG I mit einem ausreichenden Restanspruch. Der erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld wird ebenfalls von bisher 90 Tagen auf 150 Tage erhöht. Und schließlich reduziert sich die erste Phase des Gründungszuschusses von neun auf sechs Monate (während die weniger bedeutende zweite Phase von sechs auf neun Monate ausgeweitet wird).</p>
<p>Setzt man diese Maßnahmen in Kontext zu den geplanten Budgetkürzungen der Bundesagentur beim <strong>Gründungszuschuss</strong> die voraussichtlich nahezu 80 % betragen werden, kann man das (negative) Ausmaß der bevorstehenden Änderungen erahnen.</p>
<p>Dass der <strong>Vermittlungsausschuss</strong> Verbesserungen bei der Einstiegsqualifizierung und für altere Arbeitslose erreichte, lässt das gesamte Paket zwar als Kompromiss erscheinen, doch ist dies nur ein schwacher Trost für Arbeitslose mit dem Ziel der <strong>Selbständigkeit</strong>.</p>
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		<title>Existenzgründerzuschuss &#8211; jetzt ist schnelles Handeln angesagt</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 14:11:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründerzuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Förderphase]]></category>
		<category><![CDATA[Gründercoaching]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>

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		<description><![CDATA[Das &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt&#8221; wird viele Existenzgründer - sollte es wie geplant in Kraft treten &#8211; in Zugzwang bringen. Danach fällt ab 1.11.2011 der bisherige Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss für ALG I-Bezieher weg und wird durch &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/existenzgrunderzuschuss-jetzt-ist-schnelles-handeln-angesagt">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Das &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt&#8221; wird viele <strong>Existenzgründer </strong>- sollte es wie geplant in Kraft treten &#8211; in Zugzwang bringen. Danach fällt ab 1.11.2011 der bisherige Rechtsanspruch auf einen <strong>Gründungszuschuss</strong> für ALG I-Bezieher weg und wird durch eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur ersetzt.</div>
<div>Und nicht nur das: Wer es schließlich doch noch schafft, den <strong>Existenzgründerzuschuss</strong> zu ergattern, muss sich mit einer verkürzten <strong>ersten Förderphase </strong>- von neun auf sechs Monate &#8211; abfinden.</div>
<div>Außerdem muss der Restanspruch auf Arbeitslosengeld zukünftig im Antragszeitpunkt noch mindestens 150 Tage &#8211; bisher 90 Tage &#8211; betragen.</div>
<div>Schließlich die Budget-Keule, die klar macht, dass es erst gemeint ist: Das <strong>Budge</strong>t soll um 78 % gesenkt werden. Das lässt für die <strong>Ermessensentscheidung </strong>der Arbeitsbehörden nur das Schlimmste befürchten. Ein Großteil der Anträge auf <strong>Gründungszuschuss</strong> muss dann einfach abgewiesen werden oder die Anträge werden wegen fehlender Erfolgsaussicht erst gar nicht mehr gestellt.</div>
<div>Es ist also rasches Handeln angesagt, wenn der Gründungszuschuss und &#8211; oft damit verbunden &#8211; die gelungenen Existenzgründung noch unter Dach und Fach gebracht werden soll.</div>
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