Existenzgründer

Steuerberater für Existenzgründer

4. Januar 2012
von admin
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Der Kampf um den Gründungszuschuss kann beginnen

Nachdem das neue “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ am 28. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, entfällt zukünftig der gesetzliche Anspruch auf Gründungszuschuss auch für ALG I-Bezieher, die noch einen Restanspruch auf ALG von mindestens 6 Monaten haben zugunsten einer Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Der Arbeitsberater entscheidet zukünftig über den Gründungszuschuss, wobei der finanzielle Rahmen für 2012 durch eine mehr als 70 %-ige Mittelkürzung klar abgegrenzt ist.

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