Existenzgründer

Existenzgründerberatung und Gründungscoaching

Steuerliche Überlegungen

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In Zusammenhang mit der Rechtsformwahl sollten auch die ersten steu-erlichen Überlegungen angestellt werden. Der Einfluss der Besteuer-ung auf die Rechtsformwahl hat zwar in den letzten Jahren abgenom-men, doch kann man noch lange nicht behaupten, das deutsche Steuer-system sei rechtsformneutral.

Im Allgemeinen lässt sich ähnlich wie bei der Rechtsformwahl zumindest für Existenzgründer sagen: Je einfacher, desto besser.

Ein Einzelunternehmer (Kleingewerbetreibender) hat gegenüber der Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) den Vorteil, dass er den Gewerbe-steuerfreibetrag in Höhe von 24.500 € in Anspruch nehmen kann. Noch besser steht freilich der Freiberufler da, der überhaupt nicht der Ge-werbesteuer unterliegt (es sei denn, er übt seinen Beruf im Rahmen einer Kapitalgesellschaft, z.B. einen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, aus).

Die Senkung des Spitzensteuersatzes für Kapitalgesellschaften (Kör- perschaftsteuer)  ab 2009 auf 15 % sagt im Vergleich zu dem Spitzen-steuersatz bei der Einkommensteuer von 42 bzw. 45 % wenig aus, da Gewinne aus der Kapitalgesellschaft bei Ausschüttung noch einmal zur Einkommensteuer bzw. Abgeltungsteuer (25 % plus Soli-Zuschlag) her-angezogen werden. Der kleine Vorteil, der sich bei höheren zu ver- steuernden Einkommen – auch unter Einbeziehung des Soli-Zuschlags ergibt -, stimmt nur auf den ersten Blick. Unter Einbeziehung der Ge- werbesteuer liegt die Steuerbelastung auch im Falle hoher Einkommen bei einer Tätigkeit im Rahmen einer Kapitalgesellschaft in der Regel höher.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass für Existenzgründer auch steuerliche Überlegungen bei der Rechtsformwahl für das Einzelunternehmen (Kleingewerbe)  bzw. bei mehreren Personen die BGB-Gesellschaft (GbR) sprechen. Einfachheit ist für Existenzgründer meistens Trumpf!

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