Die Wahl der Rechtsform gilt allgemein als eine der schwierigeren Fragen der Ex istenzgründung. Wenn man aber die tatsächlich ge-wählten Rechtsformen ansieht – die zugegebenermaßen zwar geschätzt sind –, so entscheidet sich die weitaus überwiegende Mehrheit der Gründer für den Einzelunternehmer (Kleingewerbetreibenden) bzw. bei mehreren Gründern für die BGB-Gesellschaft. Hier glaube ich aus- nahmsweise statistischen Aussagen, da sie sich mit meiner praktischen Erfahrung decken. Und eine so große Mehrheit liegt in der Wirtschaft selten falsch!
Modische Erscheinungen wie z.B. die englische „private limited com-pany“ (Ltd.) sind für das Gros der Jungunternehmer ohnehin meist uninteressant. Wer möchte und sollte sich schon als Anfänger so eine Belastung durch das Agieren in zwei Rechtssystem mit teilweise doppelten Anforderungen aufhalsen, auch wenn ein Heer von Beratern diese Idee möglichst vielen Existenzgründern schmackhaft machen will?
Eine (berechtigte) Rolle in der Praxis spielt weiterhin die gute alte GmbH und in Zukunft vielleicht auch noch die neue Mini-GmbH. Die GmbH-Gründung erfordert bereits ziemlich viele Formalitäten, von der Einschaltung eines Notars über die Veröffentlichung der Jahresabschlüs-se im elektronischen Bundesanzeiger bis hin zu den häufig erforderli-chen Änderungen im Handelsregister. Diese Nachteile kann aber die Haftungsbeschränkung, die Möglichkeit der Firmierung und die strenge Trennung vom Privatvermögen der Anteilsinhaber in bestimmten Fällen ausgleichen.
Mit einem „Märchen“, das sich bei Gründern hartnäckig hält, möchte ich an dieser Stelle aufräumen. Das einzuzahlende (Mindest-) Stammka-pital von 25.000 € ist nicht dazu da, um in der Gesellschaft aufbewahrt und geschont zu werden, sondern selbstverständlich dazu, um die betriebliche Ausgaben zu finanzieren.
Umgekehrt spricht es sich nur langsam herum, dass die Stammeinlage nicht sofort wieder – meist an den Gesellschafter-Geschäftsführer – als Darlehen zurückgegeben werden darf. Hier besteht im Insolvenzfall die Gefahr, dass sie vom Gesellschafter noch einmal eingefordert wird.
Schließlich sei noch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch als Mini-GmbH oder UB (haftungsbeschränkt) bezeichnet – er-wähnt, die m.E. das Zeug dazu hat, in Zukunft eine bedeutende Rolle bei Existenzgründungen zu spielen. Es ist zwar wenig sinnvoll, eine solche Gesellschaft mit einem Stammkapital von 1 € zu gründen, da sofortige Überschuldung doht, doch dürfte sie der englischen Ltd. bald den Rang ablaufen, zumindest was Existenzgründungen betrifft. Eine praktische Haftungsbeschränkung wird der Gründer aber auch damit kaum erreichen, da keine Geschäftsbank einen Kredit ohne Bürgschaft der (des) Gesellschafter(s) gewähren wird. Auf die Entwicklung der Ge-sellschaftform in der Praxis bin ich selbst gespannt.
17. Juni 2009 um 16:18 Uhr
Hallo.
Sehr interessantes Blog, vor allem inhaltlich. Muss mich nämlich gerade im Studium mit der Erstellung eines Businessplanes beschäftigen. Von daher war die Lektüre Ihrer Seite recht anschaulich.
Allerdings gibt es einen kleinen gestalterischen Fauxpas, welchen ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Ich betrachte diese Seite über den aktuellen Firefox-Browser. In Ihren Artikel haben Sie gewisse Wörter manuell getrennt. Und da das Format nun nicht hinzuhauen scheint, sind mache Wörter genaz normal in einer Zeiule, aber durch den Trennungsstrich unterbrochen. Dies wirkt etwas unglücklich beim lesen. Wie gesagt, meine Beobachtungen beziehen sich auf den aktuellen Firefox-Browser. Ich würde Ihnen vorschlagen auf Trennungen zu verzichten, und in der WordPress-Admin-Oberfläche den Text auf Blocksatz zu stellen.
mfg, wim
17. Juni 2009 um 18:14 Uhr
Hallo wim,
danke für Anmerkungen. Es stimmt, dass die Artikel für den “IE optmiert” wurden, Den FF-Browser hatte ich noch nicht überprüft, da das Blog nach dem Absturz beim Upgrade erst wieder einen Tag online ist. Ich bevorzuge schon den Flattersatz gegenüber dem Blocksatz, aber wenn die Verzerrungen im FF so stark sind, dann werde ich auf Trennungen verzichten und noch ein bisschen mehr “flattern”.
Es überracht mich allerdings, dass WORDPRESS, das ja millionenfach verwendet wird, die nicht in den Griff bekommt.
Also, schönen Dank und Gruß
Reinhold Kuffer
12. April 2010 um 11:13 Uhr
Hallo,
ich finde den Blog sehr interessant. Neben den ganzen genannten Punkten möchte ich jedoch einen ganz besonders hervorheben. Die englische limited ermöglicht es Gründungswilligen, die über wenig Startkapital verfügen, dennoch in die Selbständigkeit zu gelangen. Dies ist wie alles nicht ohne Probleme, jedoch eine großartige Chance.
MfG
19. April 2010 um 07:04 Uhr
Und welche wären die konkreten Vorteile der Limited gegenüber die UG (haftungsbeschränkt)?
Gruß
Reinhold Kuffer