Vor dem 1. November 2008 gab es sie überhaupt nicht – die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. Mini-GmbH im Volksmund. Dann begann der steile Aufstieg dieser neuen Gesellschaftsform.
Nach zwei Jahren waren bereits 44.271 Mini-GmbH in den deutschen Handelsregistern eingetragen, bis zum 28.02.2011 erhöhte sich die Gesamtzahl der Unternehmergesellschaften auf 47.605, wie ein Forschungsprojekt der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena ermittelte. Ein Ende des Aufstiegs ist nicht abzusehen, obwohl die traditionelle GmbH einen erheblichen Vorsprung hat und in der Beliebtheitsskala nach davor liegt.
Dagegen hat die eher vergleichbare – und früher beliebte – englische Limited erheblich an Boden verloren. Zu umständlich ist das Handling der Gesellschaft durch die zusätzliche Bindung an ausländisches Gesellschaftsrecht.
Für Existenzgründer ist die Botschaft eindeutig: Die Mini-GmbH ist in der Praxis angekommen.
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21. August 2011 um 14:00 Uhr
Hallo, ich bin mal so frei und poste mal was in deinen Blog. Sieht schick aus! Ich nutze seit kurzem auch WordPress einige Sachen sind mit aber noch fremd. Deine Seite ist mir da immer eine grosse Anregung. Weiter so!
12. September 2011 um 15:00 Uhr
Die Mini-Gmbh hat in einzelnen Fällen sicher ihre Berechtigung.
Sie hat aber auch ein Vertrauensproblem: Wer macht schon Geschäfte mit einer Firma, die im Fall des Falles möglicherweise nur mit 1,00 € haftet.
Helmut Käsmayr
Steuerberater