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	<title>Existenzgründer &#187; Fördermittel</title>
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	<description>Steuerberater für Existenzgründer</description>
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		<title>Der Kampf um den Gründungszuschuss kann beginnen</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 20:13:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungscoaching]]></category>
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		<description><![CDATA[Nachdem das neue "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ am 28. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, entfällt zukünftig der gesetzliche Anspruch auf Gründungszuschuss auch für ALG I-Bezieher, die noch einen Restanspruch auf ALG von mindestens 6 Monaten haben zugunsten einer Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Der Arbeitsberater entscheidet zukünftig über den Gründungszuschuss, wobei der finanzielle Rahmen für 2012 durch eine mehr als 70 %-ige Mittelkürzung klar abgegrenzt ist.

 <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/der-kampf-um-den-gruendungszuschuss-kann-beginnen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem das neue &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt&#8221; am 28. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde, entfällt zukünftig der gesetzliche Anspruch auf <strong>Gründungszuschuss</strong> auch für ALG I-Bezieher, die noch einen Restanspruch auf ALG von mindestens 6 Monaten haben zugunsten einer Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur. Der Arbeitsberater entscheidet zukünftig über den <strong>Gründungszuschuss</strong>, wobei der finanzielle Rahmen für 2012 durch eine mehr als 70 %-ige Mittelkürzung klar abgegrenzt ist. </p>
<p>Wie stehen nunmehr die Chancen auf die Gewährung des <strong>Gründungszuschusses</strong>? Statistisch gesehen ganz einfach: im Verhältnis der zukünftigen finanziellen Mitteln zu dem bisherigen Finanzierungsfonds.</p>
<p>Diese Zahlenspielerei bringt für die Praxis aber wenig. Wie kann der zukünftige <strong>Existenzgründer</strong> seine Chancen denn nun verbessern (oder auch verschlechtern)? Hat er sich schon vor Anwendung des neuen Gesetzes durch spezielle Qualifizierungsmaßnahmen auf die <strong>Selbständigkeit </strong>vorbereitet, dann dürfte er zu den wenigen Ausnahmen gehören, die noch einen starken Trumpf aus der &#8220;Vorzeit&#8221; im Ärmel haben.</p>
<p>Für die anderen Fälle muss zunächst damit gerechnet werden, dass sich der Arbeitsberater auf die Statistik zurückzieht und auf die steigende Zahl der vermittelbaren Arbeitsstellen verweist. Dies sollte den potenziellen Gründer aber nicht davon abhalten, zumindest formell und fristgemäß einen Antrag auf <strong>Gründungszuschuss</strong> zu stellen. Da das Antragsformular bisher direkt vom Arbeitsberater ausgegeben worden ist, müsste er zumindest darauf einen Rechtsanspruch haben.</p>
<p>Es wird auf jeden Fall wesentlich schwieriger werden, den Arbeitsberater davon zu überzeugen, dass die <strong>Selbständigkeit</strong> nur über den Gründungszuschuss zu realisieren ist. Die Begründung des Gründungskandidaten für sein Vorhaben und das Zahlenwerk des <strong>Businessplan</strong> werden vermutlich zukünftig näher unter die Lupe genommen. Doch dies lässt sich insbesondere durch die Inanspruchnahme eines geeigneten <strong>Existenzgründungsberaters</strong> zumindest handwerklich besser bewerkstelligen.</p>
<p>Leider hat der Gesetzgeber den Vorschlag nicht aufgegriffen, das <strong>Gründungscoaching</strong> vom Bezug des <strong>Gründungszuschusses </strong>abzukoppeln. Damit entfällt leider auch diese beliebte Möglichkeit, sich einen kostengünstigen Berater an die Seite zu holen. Doch wer von seinem Existenzgründungsvorhaben überzeugt ist, wird &#8211; und sollte &#8211; auch diese Kosten nicht scheuen, um alles zu tun, um auch zukünftig in den Genuss des <strong>Gründungszuschusses</strong> zu kommen.</p>
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		<title>Gründungszuschuss &#8211; (fauler) Kompromiss im Vermittlungsausschuss</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 21:44:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosenförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>
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		<category><![CDATA[Vermittlungsausschuss. ALG I]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Vermittlungsausschuss hat zwar gestern auf den ersten Blick einen Kompromiss erzielt, doch dieser bezieht sich nicht auf die geplanten Veränderungen beim Gründungszuschuss. Diese werden im vollen Umfang entsprechend dem Gesetzentwurf umgesetzt, so dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes &#8211; &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/gruendungszuschuss-kompromiss-im-vermittlungsausschuss">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <strong>Vermittlungsausschuss</strong> hat zwar gestern auf den ersten Blick einen Kompromiss erzielt, doch dieser bezieht sich nicht auf die geplanten Veränderungen beim <strong>Gründungszuschuss</strong>. Diese werden im vollen Umfang entsprechend dem Gesetzentwurf umgesetzt, so dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes &#8211; veraussichtlich Mitte Dezember 2011 -  mit tiefen Einschnitten bei der Arbeitslosenförderung hinsichtlich der Selbständigkeit zu rechnen ist.</p>
<p>Die wichtigste grundlegende Änderung ist der Wegfall des <strong>Rechtsanspruchs</strong> &#8211; ersetzt durch eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur &#8211; auf den <strong>Gründerzuschuss</strong> für die Bezieher von ALG I mit einem ausreichenden Restanspruch. Der erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld wird ebenfalls von bisher 90 Tagen auf 150 Tage erhöht. Und schließlich reduziert sich die erste Phase des Gründungszuschusses von neun auf sechs Monate (während die weniger bedeutende zweite Phase von sechs auf neun Monate ausgeweitet wird).</p>
<p>Setzt man diese Maßnahmen in Kontext zu den geplanten Budgetkürzungen der Bundesagentur beim <strong>Gründungszuschuss</strong> die voraussichtlich nahezu 80 % betragen werden, kann man das (negative) Ausmaß der bevorstehenden Änderungen erahnen.</p>
<p>Dass der <strong>Vermittlungsausschuss</strong> Verbesserungen bei der Einstiegsqualifizierung und für altere Arbeitslose erreichte, lässt das gesamte Paket zwar als Kompromiss erscheinen, doch ist dies nur ein schwacher Trost für Arbeitslose mit dem Ziel der <strong>Selbständigkeit</strong>.</p>
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		<title>Gründungsberatung in Ballungsräumen</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 21:39:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Businessplan]]></category>
		<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie bereits in dem Beitrag zur Existenzgründungsberatung mit regionalem Schwerpunkt erwähnt, ist der Standort des Beratungsunternehmens bei der Auswahl des Gründungsberaters eines der wichtigsten Kriterien. Lediglich bei besonderer fachlicher Qualifizierung tritt der regionale Schwerpunkt in den Hintergrund. Gründungsberatung im Großraum &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/businessplan/gruendungsberatung-in-ballungsraeumen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits in dem Beitrag zur <strong>Existenzgründungsberatung</strong> mit <a title="regionalem Schwerpunkt" href="http://existenzgruender-blog.de/allgemein/existenzgruendungsberatung-mit-regionalem-schwerpunkt" target="_blank">regionalem Schwerpunkt </a>erwähnt, ist der Standort des Beratungsunternehmens bei der Auswahl des <strong>Gründungsberaters</strong> eines der wichtigsten Kriterien. Lediglich bei besonderer fachlicher Qualifizierung tritt der regionale Schwerpunkt in den Hintergrund.</p>
<p>Gründungsberatung im Großraum Berlin wird z.B. durch <a href="http://www.a-z-steuerberatung.de/">www.a-z-steuerberatung.de</a> , im Großraum München durch <a href="http://www.steuerberater-muenchen.com">www.steuerberater-muenchen.com</a> oder im Großraum Augsburg durch <a title="www.gruendungsberatung-online.de" href="http://www.gruendungsberatung-online.de" target="_blank">http://www.gruendungsberatung-online.de</a>angeboten. Dabei ist das Leistungsspektrum in der Regel weitgehend identisch. Angefangen von der Vorgründungsberatung über die eigentliche Gründungsberatung bis hin zum Gründungscoaching ins fortgeschrittene Gründungsstadium &#8211; ein Gründungsberater ist in allen Gründungsphasen der geeignete Ansprechpartner.</p>
<p>Meist ist der <strong>Existenzgründungsberater</strong> auch in der KfW-Beraterbörse gelistet und kann auch bei öffentlich geförderten Maßnahmen Unterstützung bieten. Oder sei es nur die Erstellung eines Businessplans und damit verbundener Tragfähigkeitsbescheinigung, der Gründungsberater kann weiter helfen und kennt meist auch die wichtigsten regionalen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder der IHK.</p>
<p>Tatsache ist jedenfalls, dass <strong>Existenzgründungen</strong> mit Unterstützung eines <strong>Gründungsberaters</strong> durchschnittlich eine längere &#8220;Lebensdauer&#8221; haben oder &#8211; mit anderen Worten &#8211; einfach erfolgreicher sind.</p>
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		<title>Erste Erfahrungen mit den neuen Richtlinien zum „Gründercoaching Deutschland“</title>
		<link>http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/erste-erfahrungen-mit-den-neuen-richtlinien-zum-grundercoaching-deutschland</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 11:10:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Coachingantrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Gründercoach]]></category>
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		<category><![CDATA[KfW]]></category>
		<category><![CDATA[Regionalpartner]]></category>
		<category><![CDATA[Schlussverwendungsnachweis]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit dem 1. April 2011 sind die neuen Richtlinien der KfW zum Gründercoaching in Anwendung. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Auswahl des Gründercoaches, die bisher im Antragsprocedere erst relativ spät nach der Genehmigung des Gründungscoachings durch die KfW erfolgte. &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/erste-erfahrungen-mit-den-neuen-richtlinien-zum-grundercoaching-deutschland">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Seit dem 1. April 2011 sind die neuen Richtlinien der <strong>KfW</strong> zum <strong>Gründercoaching</strong> in Anwendung. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Auswahl des <strong>Gründercoaches</strong>, die bisher im Antragsprocedere erst relativ spät nach der Genehmigung des <strong>Gründungscoachings</strong> durch die KfW erfolgte. Nun kann die Wahl des passenden Coaches in der Regel bereits am Anfang, d.h. bereits vor der Antragstellung vorgenommen werden.</span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Diese Änderung ist aus praktischer Sicht nur zu begrüßen, da jeder <strong>Gründer</strong> – wenn er sich Gedanken über die gewünschten Coaching-Schwerpunkte macht – sich auch über mögliche Berater informiert. Da die <strong>Beraterbörse der KfW </strong>sehr übersichtlich ist, fällt eine Vorauswahl nach gewünschtem Schwerpunkt und Ort meist nicht schwer. Oft sind mögliche <strong>Gründercoaches</strong> bereits von der Erstellung des <strong>Businessplans</strong> bzw. der <strong>Tragfähigkeitsbescheinigung</strong> bekannt. Stehen noch mehrere Kandidaten in der engeren Auswahl, kann auf die Angabe im <strong>Coachingantrag</strong> auch verzichtet und dieser Schritt erst nach der Genehmigung des <strong>Gründungscoachings </strong>durch die <strong>KfW </strong>nachgeholt werden.</span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Die Antragstellung einschließlich des persönlichen Beratergesprächs beim <strong>Regionalpartner</strong> ist weitgehend unverändert, wobei aber auffallend ist, dass der <strong>Regionalpartner</strong> nunmehr – nachdem der <strong>Gründercoach </strong>meist bereits feststeht – eine genauere Darstellung des <strong>Coachingprogramms </strong>verlangt.</span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Hinsichtlich des Abschlusses bzw. der Abrechnung des <strong>Gründercoachings</strong> wurde das Absehen von der Einreichung des Abschlussberichts allgemein als Erleichterung aufgefasst, wobei aber seitens der <strong>KfW</strong> nochmals auf die Aufbewahrungspflicht von drei Jahren hingewiesen wurde. Zusätzlich wurde ein Vordruck &#8220;<strong>Schlussverwendungsnachweis</strong>&#8221; von der KfW entwickelt, der die Formalitäten der Endabrechung auch praktisch stndardisiert.</span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Insgesamt gesehen sind die Veränderungen in der Praxis zu begrüßen.</span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
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		<title>Existenzgründerzuschuss &#8211; jetzt ist schnelles Handeln angesagt</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 14:11:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Existenzgründerzuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Förderphase]]></category>
		<category><![CDATA[Gründercoaching]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>

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		<description><![CDATA[Das &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt&#8221; wird viele Existenzgründer - sollte es wie geplant in Kraft treten &#8211; in Zugzwang bringen. Danach fällt ab 1.11.2011 der bisherige Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss für ALG I-Bezieher weg und wird durch &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/existenzgrunderzuschuss-jetzt-ist-schnelles-handeln-angesagt">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Das &#8220;Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt&#8221; wird viele <strong>Existenzgründer </strong>- sollte es wie geplant in Kraft treten &#8211; in Zugzwang bringen. Danach fällt ab 1.11.2011 der bisherige Rechtsanspruch auf einen <strong>Gründungszuschuss</strong> für ALG I-Bezieher weg und wird durch eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur ersetzt.</div>
<div>Und nicht nur das: Wer es schließlich doch noch schafft, den <strong>Existenzgründerzuschuss</strong> zu ergattern, muss sich mit einer verkürzten <strong>ersten Förderphase </strong>- von neun auf sechs Monate &#8211; abfinden.</div>
<div>Außerdem muss der Restanspruch auf Arbeitslosengeld zukünftig im Antragszeitpunkt noch mindestens 150 Tage &#8211; bisher 90 Tage &#8211; betragen.</div>
<div>Schließlich die Budget-Keule, die klar macht, dass es erst gemeint ist: Das <strong>Budge</strong>t soll um 78 % gesenkt werden. Das lässt für die <strong>Ermessensentscheidung </strong>der Arbeitsbehörden nur das Schlimmste befürchten. Ein Großteil der Anträge auf <strong>Gründungszuschuss</strong> muss dann einfach abgewiesen werden oder die Anträge werden wegen fehlender Erfolgsaussicht erst gar nicht mehr gestellt.</div>
<div>Es ist also rasches Handeln angesagt, wenn der Gründungszuschuss und &#8211; oft damit verbunden &#8211; die gelungenen Existenzgründung noch unter Dach und Fach gebracht werden soll.</div>
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		<title>Neue Richtlinien zum &#8220;Gründercoaching Deutschland&#8221; ab dem 1. April 2011</title>
		<link>http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/neue-richtlinien-zum-gruendercoaching-deutschland-ab-dem-1-april-2011</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 16:22:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Abschlussbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Coaching-Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gründercoach]]></category>
		<category><![CDATA[Gründercoaching Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[KfW-Beraterbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Neue Richtlinien]]></category>
		<category><![CDATA[Referenzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem neuen Berater-Rundschreiben hat die KfW die gelisteten Gründercoaches darauf hingewiesen, dass ab dem 1.4.2011 neue Richtlinien für das Gründercoaching Deutschland zur Anwendung kommen. Zum einen sollen dabei die Antrags- und Abrechnungsformalitäten erleichtert werden, zum anderen werden die Anforderungen &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/neue-richtlinien-zum-gruendercoaching-deutschland-ab-dem-1-april-2011">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem neuen Berater-Rundschreiben hat die <strong>KfW</strong> die gelisteten <strong>Gründercoaches</strong> darauf hingewiesen, dass ab dem 1.4.2011 neue Richtlinien für das <strong>Gründercoaching Deutschland</strong> zur Anwendung kommen.</p>
<p>Zum einen sollen dabei die Antrags- und Abrechnungsformalitäten erleichtert werden, zum anderen werden die Anforderungen an die gelisteten Berater verschärft. So ist z.B. ab dem 1.4.2011 schon im Förderantrag der gewählte <strong>Gründercoach</strong> (Berater) anzugeben, der bisher erst mit Einreichung des <strong>Coaching-Vertrages</strong> bekannt gegeben wurde. Die bedeutendste Erleichterung dürfte jedoch darin liegen, dass der vorgeschriebene <strong>Abschlussbericht </strong>nicht mehr automatisch bei der KfW einzureichen ist, sondern in der Regel beim Berater verbleibt und nur auf Anforderung vorgelegt werden muss.</p>
<p>Die gelisteten<strong> Berater</strong> haben 6 Monate Zeit, Ihr Profil und Ihre <strong>Referenzen</strong> den neuen Anforderungen anzupassen. Zukünftig soll ein Berater nur mehr zum <strong>Gründercoaching</strong> zugelassen werden, wenn er mindestens zwei <strong>Referenzen</strong> über in den letzten 12 Monaten abgeschlossene Beratungen vorweisen kann.</p>
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		<title>Antrag auf Verlängerung des Existenzgründerzuschusses</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Jan 2011 18:58:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Agentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[betriebswirtschaftliche Auswertung]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründerzuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Förderphase]]></category>
		<category><![CDATA[Verlängerungsantrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Läuft der vom Arbeitsamt gewährte Existenzgründerzuschuss &#8211; in der Regel nach neun Monaten der ersten Förderphase &#8211; aus, besteht noch die Möglichkeit eines Verlängerungsantrags, um in der zweiten Förderphase von sechs Monaten wenigstens noch den monatlichen Grundbetrag in Höhe von 300 &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/antrag-auf-verlaengerung-des-existenzgruenderzuschusses">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Läuft der vom Arbeitsamt gewährte <strong>Existenzgründerzuschuss</strong> &#8211; in der Regel nach neun Monaten der <strong>ersten Förderphase</strong> &#8211; aus, besteht noch die Möglichkeit eines <strong>Verlängerungsantrags, </strong>um in der zweiten Förderphase von sechs Monaten wenigstens noch den monatlichen Grundbetrag in Höhe von 300 Euro zur<strong> sozialen Absicherung</strong> zu erhalten.</p>
<p>Die <strong>Verlängerung</strong> des <strong>Förderantrags</strong> ist auf einem gesonderten einseitigen Vordruck der <strong>Arbeitsagentur</strong> zu stellen, der je nach Arbeitsagentur automatisch zugeschickt wird oder angefordert werden muss. Daneben ist ein schlüssige Begründung anhand der bisherigen Geschäftsentwicklung (z.B. durch eine <strong>betriebswirtschaftliche Auswertung</strong>) beizufügen, aus der sich eineseits der zusätzliche Bedarf ergibt, anderseits aber auch die günstigen Erfolgschancen für den Ausbau zu einer tragfähigen hauptberuflichen Existenz.</p>
<p>Der Antrag kann bereits zwei Monate vor Ablauf der ersten <strong>Förderphase </strong>gestellt werden. Nach überwiegender Meinung kann der <strong>Antrag auf Weitergewährung</strong> auch nachträglich bis zu einsetzenden Verjährung (vier Jahre) eingereicht werden. In der Praxis empiehlt es sich aber, die zeitnah zu erledigen.</p>
<p>Im Gegensatz zur ersten Förderphase, auf welche bislang ein <strong>Rechtsanspruch</strong> bestand, handelt es sich bei der Verlängerung um eine <strong>Ermessensentscheidung</strong> der Arbeitsagentur.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gründercoaching beantragen</title>
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		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 21:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fördermittel]]></category>
		<category><![CDATA[Coachingvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gründercoaching]]></category>
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		<category><![CDATA[KfW]]></category>
		<category><![CDATA[Regionalpartner]]></category>
		<category><![CDATA[Zusage]]></category>

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		<description><![CDATA[Gründercoaching Deutschland (GCD) ist ein Programm, das Existenzgründer mit Zuschüssen zu den Beratungskosten aus Mitteln des  Europäischen Sozialfonds unterstützt. Ist der Gründer der Auffassung, die Fördervoraussetzungen seien erfüllt, so muss er zunächst einen Antrag zum Gründercoaching bei dem jeweiligen Regionalpartner der Kreditanstalt &#8230; <a href="http://existenzgruender-blog.de/foerdermittel/gruendercoaching-beantragen">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gründercoaching Deutschland</strong> (GCD) ist ein Programm, das <strong>Existenzgründer</strong> mit Zuschüssen zu den Beratungskosten aus Mitteln des  Europäischen Sozialfonds unterstützt. Ist der Gründer der Auffassung, die Fördervoraussetzungen seien erfüllt, so muss er zunächst einen Antrag zum <strong>Gründercoaching</strong> bei dem jeweiligen Regionalpartner der <strong>Kreditanstalt für Wiederaufbau</strong> stellen. Die Regionalpartner sind in der Regel die jeweiligen Industrie- und Handelskammern (<strong>IHK</strong>) bzw. das Institut für die freien Berufe (<strong>IfB</strong>).</p>
<p>Dem Antrag sind beizufügen</p>
<ul>
<li>ein aktueller und vollständiger Lebenslauf</li>
<li>ein Businessplan</li>
<li>eine Kopie der Gewerbeanmeldung</li>
<li>sowie ein Handelsregisterauszug (bei Kapitalgesellschaften).</li>
</ul>
<p>Ein Mitarbeiter des <strong>Regionalpartners</strong> führt daraufhin zunächst ein kurzes Beratungsgespräch und gibt eine <strong>Empfehlung</strong> zur Bezuschussung des Beraterhonorars ab. Ist diese positiv, geht aufgrund dieser <strong>Empfehlung</strong> in den nächsten Tagen meist die schriftliche <strong>Zusage der KfW</strong> auf dem Postweg ein.</p>
<p>Anschließend kann sich der <strong>Gründer </strong>seinen <strong>Coach</strong> aus der<strong> KfW-Beraterbörse -</strong> nur dort gelistete Berater sind zum <strong>Coaching</strong> zugelassen &#8211; aus und schließt mit ihm einen Vertrag über das <strong>Gründercoaching</strong>. Eine Kopie des <strong>Coachingvertrages</strong> muss innerhalb von 8 Wochen bei dem zuständigen Regionalpartner eingereicht werden.</p>
<p>Erst mit Abschluss des <strong>Coachingvertrags</strong> &#8211; bei vorliegender KfW-Zusage &#8211; darf mit dem <strong>Coaching</strong> begonnen werden.</p>
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