Archiv für die Kategorie 'Allgemein'

Aug 10 2010

EU-Richtlinie zur besseren sozialen Absicherung für selbständig Erwerbstätige

Autor: GB. Abgelegt unter Allgemein, Gesetzgebung

Am 4. August 2010 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die europaweit u.a. einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für Selbständige und deren mitarbeitende Ehepartner festschreibt. Dadurch soll insbesondere die soziale Position von Frauen als Unternehmerinnen gestärkt werden.

Mutterschaftsleistungen sollen selbständigen Frauen eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit während mindestens 14 Wochen ermöglichen. Dadurch soll die bisherige Geschlechterkluft bei Selbständigen, die sich durch einen Frauenanteil von nur 30 % zeigt, vermindert werden.

Ehe die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Aber spätestens in zwei Jahren soll dies in allen EU-Ländern geschehen sein.

(Quelle: EU-Pressemitteilungen)

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Mai 27 2010

Stehen Kürzungen beim Gründungszuschuss ins Haus?

Autor: GB. Abgelegt unter Allgemein, Fördermittel

Wie die Tageszeitung “Die Welt” in Ihrer Online-Ausgabe meldet, dürfte die Regierungkoalition unter anderem auch den Gründungszuschuss ins Visier zu nehmen, wenn es um die anstehende Haushaltsplanung geht.

Angesichts der Staatsfinanzen mögen solche Überlegungen nicht überraschend kommen, doch sind in wirtschaftlichen Krisenzeiten – wie sie immer noch besteht – gerade die Mittel für Existenzgründer umso wichtiger, um die Krise individuell, aber auch auf staatlichen Niveau zu überwinden.

Insoweit kämen Kürzungen beim Gründungszuschuss gerade zur Unzeit. Wie die Statistik zeigt, haben gerade Existenzgründer durch ihre Flexibilität dazu beigetragen, dass die Arbeitslosenzahlen nicht in den Himmel wuchsen. Natürlich möchte am liebsten niemend von den Haushaltskürzungen betroffen sein, doch bei den Existenzgründern setzt man definitiv am falschen Hebel an. Die Einsparungen könnten als Bumerag in einem Vielfachen als zusätzliche Ausgaben wieder zurückkommen.

Dabei ist offensichtlich noch offen, wo der Sparstift genau angesetzt werden soll. Dies könnte in einer Verkürzung der Höchstförderzeit, aber auch in einer Streichung des bisherigen Rechtsanspruchs auf den Gründungszuschuss geschehen. Letzterer Schritt wäre nicht nur rechtsstaatlich bedenklich.

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Mai 17 2010

Arbeitszeit eines Existenzgründers

Autor: GB. Abgelegt unter Allgemein

Auch wenn man nicht jede eigene Erfahrung verallgemeinern kann, so würde ich doch davon ausgehen, dass die meisten Existenzgründer den Arbeitsaufwand einer Gründung unterschätzen.

Nach einer Untersuchung für Fach- und Führungskräfte gehen 38 % der Arbeitszeit für unproduktive Tätigkeiten verloren. Dabei darf man in dieser Untersuchung davon ausgehen, dass diesen Kräften eine Infrastruktur zur Verfügung steht, welche Existenzgründer in der Regel erst aufbauen müssen. Deshalb dürfte der Anteil der unproduktiven Arbeiten für Existenzgründer noch deutlich höher liegen.

Insbesondere wenn die Selbständigkeit zunächst von einem “Home-Office” aus ausgeübt wird, besteht die Gefahr, dass noch weitere kostbare Arbeitszeit für unproduktive Tätigkeiten bzw. Ablenkungen verloren geht.

Wer sich eine Vollexistenz aufbauen möchte, tut gut daran, nicht mit einer 40-Stunden-Woche zu kalkulieren, sondern mindestens mit 50 Stunden die Woche – oder mehr.

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Mrz 29 2010

Existenzgründungsberatung in anderen Sprachen

Autor: GB. Abgelegt unter Allgemein, Standortwahl

Durch die Globalisierung der Wirtschaft kommt es immer häufiger zu internationalen Existenzgründungen. Zum einen hat sich die Mobilität der potenziellen Unternehmer erhöht, zum anderen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Existenzgründer im Ausland zunehmend verbessert, so dass das Risiko für eine Existenzgründung jenseits der Landesgrenzen abnimmt.

Für ausländische Mitbürger in Deutschland wie auch für Existenzgründer aus dem Ausland, insbesondere aus Südosteuropa, bieten wir deshalb auch eine Existenzgründungsberatung in den Sprachen Kroatisch, Serbisch, Bosnisch und Englisch an. Wer seinen Business-Plan lieber in einer der obigen Sprachen anfertigt oder die deutschen rechtlichen Rahmenbedingungen in seiner Muttersprache – wie oben – leichter versteht, erhält bei Steuerberater München die notwendigen Fachinformationen von zweisprachigen Fachkräften mit Doppelqualifikation.

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Feb 14 2010

Gewerbe, Handwerk oder freier Beruf?

Autor: GB. Abgelegt unter Allgemein

Diese Frage stellt sich stets für Existenzgründer, wenn es darum geht, die geplante neue berufliche Tätigkeit richtig zu beurteieln und anzumelden. Am sinnvollsten ist es zunächst zu prüfen, ob ein freier Beruf vorliegt, da damit die meisten Privilegien - nur steuerliche Anmeldung, Gewerbesteuerfreiheit, Istversteuerung bei der Umsatzsteuer und Kammerfreiheit - verbunden sind.  Einen freien Beruf stellen gemäß § 18 Einkommensteuergesetz bzw. § 1 Partnerschaftsgesetz selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnliche Tätigkeiten dar. Die freien Berufe handeln auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Charakteristisch ist die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit. Der Freiberufler muss lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen und kann seine Tätigkeit ohne weiteres Formalien sofort beginnen.

Liegt kein freier Beruf vor, sollte anschließend das Vorliegen eines Handwerks geprüft werden. Das Handwerk bildet ein recht  weites Spektrum der Wirtschaft ab und zeichnet sich durch die Dualität mit der Industrie aus. Das Handwerk ist definiert durch eine Positivliste von zulassungspflichtigen, zulassungsfreien und handswerksähnlichen Gewerben. Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe sind Pflichtmitglieder in der Handwerkskammer.

Alle sonstigen Tätgkeiten, die nicht unter einen freien Beruf oder ein Handwerk fallen, stellen Gewerbebetriebe dar, für welche eine Gewerbeanmeldung abzugeben ist. Auch für zulassungsfreie Handwerke ist eine Gewerbeanmeldung abzugeben.

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe, Handwerk und freiem Beruf ist oft schwierig. Während ein Journalist mit entsprechender Ausbildung einen freien Beruf ausübt, ist ein PR-Profi oder Texter, der eine ähnliche Tätigkeit ausübt, dem Gewerbe zuzurechnen. Ein Fotograf kann einen freien Beruf oder ein zulassungsfreies Handwerk ausüben, jeweils abhängig von der Vorbildung und der tatsächlichen Betätigung.

Im Zweifel über die Art der Tätigkeit hilft wie meistens – der Existenzgründungsberater.

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Jan 21 2010

Zahl der Existenzgründungen im letzten Jahr gestiegen

Autor: GB. Abgelegt unter Allgemein

Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) betrug die Zahl der Existenzgründungen 2009 ca. 410.000. Damit stieg die Anzahl der Existenzgründer im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 %. Gleichzeitig ging die Zahl der Liquidationen um 2,6 % auf 397.000 zurück, so dass sich ein positiver Gründungssaldo ergab.

Dagegen haben die Insolvenzen, die in der Gesamtheit der Liquidationen enthalten sind, um 17 % auf 34.399  zugenommen. Dies war angesichts der Wirtschaftslage aber auch zu erwarten. Erst 2010 dürfte die Frage, ob der steigende Trend bei den Insolvenzen gestoppt werden kann, für die weitere Entwicklung entscheidend werden.

Auch wenn die Arbeitslosigkeit 2009  nicht im befürchteten Maße zugenommen hat, blieb für viele Existenzgründer keine Alternative zur Selbständigkeit. Diese nicht ganz freiwilligen Existenzgründungen müssen aber nicht zwangsläufig ein negatives Phänomen darstellen; sie zeigen auch die für den Arbeitsmarkt gewünschte Flexibilität der Gründer, die bei besserer Wirtschaftslage durchaus auch wieder eine (abhängige) Beschäftigung finden können.

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Dez 08 2009

Internetdruckereien für Existenzgründer

Autor: MV. Abgelegt unter Allgemein

Jeder Existenzgründer benötigt früher oder später eine Grundausstattung an grafischen Materialien wie z.B. Visitenkarten, Flyer, Adressaufkleber u.ä.  Dabei gewinnen Internetdruckereien zunehmend an Attraktivität, da sie häufig mit Sonderangeboten für Existenzgründer die neuen Marktteilnehmer anlocken. Nicht alle diese Angebote sind tatsächlich eine Gewinn. Gut gefallen hat uns aber das Angebot von logiprint, das wir an dieser Stelle auch in Anspruch genommen haben. Es richtet sich an Blogger und bietet gegen einen kurzen Beitrag 500 Visitenkarten und 300 Adressaufkleber kostenlos (einschließlich Porto). Die gelieferte Ware war einwandfrei. Gerne wieder.

Es ist eine Möglichkeit mit selbst gestalteten Ausdruck individuelle Visitenkarten, Flyer, Adressaufkleber günstig und mit kurzfristigen Liefertermin zu bekommen.

Positiv aufgefallen ist uns logiprint, sie bieten ein kostenloses Anfangsset für Existenzgründer an.

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Okt 08 2009

Wozu dient der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”? (2)

Autor: Reinhold Kuffer. Abgelegt unter Allgemein, Steuern

Wichtig sind die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, da es hier um die zukünftige Liquidität geht. Zentraler Punkt sind natürlich die Einküfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Tätigkeit, weswegen man ja den Fragebogen ausfüllt. Hat man z.B. für die Agentur für Arbeit einen Businessplan erstellt, den man im Übrigen beifügen sollte, dann ist man natürlich an die dortigen Rentabilitätsberechnungen gebunden. Aber auch die sonstigen Angaben sollten zumindest einigermaßen im Einklang mit den letzten Steuererklärungen bzw. -bescheiden sein. Falls sich größere Abweichungen ergeben sollten diese kurz begründet sein. Seien Sie auf jeden Fall nicht zu optmistisch, denn das Finanzamt setzt aufgrund dieser Angaben die Vorauszahlungen fest, auch wenn Sie letztlich Ihre hoch gesteckten Ziele nicht erreichen! Wer gewährt schon gerne dem Finanzamt einen zinslosen Kredit?

Die Angaben zur Gewinnermittlung sollten in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung favorisieren, solange die Umsatz- und Gewinngrenzen der Abgabenordnung (500.000 bzw. 50.000 €) nicht überschritten werden. Sie macht wesentlich weniger Aufwand als eine Bilanz. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr sollte man sich nur antun, wenn man keine andere Wahl hat.

Eine Lohnsteueranmeldung ist bei den meisten Existenzgründern vermeidbar. Falls später Personal eingestellt werden muss, kann man dies immer noch nachholen. Auch hier gilt es, die Liquidität zu schonen.

Bei den Umsatzangaben dreht sich alles um zwei Zahlenwerte. Wenn im Jahr der Betriebseröffnung 17.500 € Umsatz und im Folgejahr 50.000 € nicht überschritten werden, ist die Möglichkeit gegeben, zunächst Kleinunternehmer i.S. des Umsatzsteuergesetzes zu sein. Aber Vorsicht, der Zeitraum im Gründungsjahr muss für diesen Zweck “hochgerechnet” werden! Wer im zweiten Halbjahr anfängt und mehr als 8.000 € Umsatz erwartet, ist kein Kleinunternehmer mehr. Auch kann eine allzu optmistische Prognose im Businessplan für das Folgejahr die Wahlmöglichkeit zunichte machen. Deshalb ist ein dringend anzuraten, schon bei der Erstellung des Businessplans steuerliche Fragen mit zu berücksichtigen. Ob man bei Unterschreitung der Grenzen freiwillig zur Regelbesteuerung optieren sollte, muss individuell geprüft werden. Notwendige größere Anschaffungen zu Beginn mit einem potenziellen Vorsteuerabzug werden eine solche Entscheidung aber begünstigen.

(Umsatzsteuer-) Befreiungen oder Ermäßigungen sollten schon im Fragebogen angegeben werden, um spätere Rückfragen (oder Irrtümer) zu vermeiden.

Ob Ist- oder Sollversteuerung hat wiederum einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Liquidität. Nachdem gerade zum 1.7.2009 (mit Wirkung bis zum 31.12.2011) die Umsatzgrenzen für Istversteuerer auf 500.000  (Vorjahr) erhöht wurden, sollte man die Chance natürlich nutzen. Es schleicht sich schnell ein Gefühl der Ungerechtigkeit ein, wenn man die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen soll und selbst noch kein Geld vom Kunden dafür gesehen hat.

Nicht vergessen sollte der Existenzgründer, auch gleich den Antrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen, falls er Regelversteuerer wird. Innerhalb von 10 Tagen schafft auch kaum ein Existenzgründer die Verbuchung und Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darüber hinaus spielt auch hier die Liquidität eine Rolle.

Und zu guter Letzt kann man dem Existenzgründer in der Regel auch empfehlen, gleich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Sie kostet nichts und ist ab 1.1.2010 auch für Dienstleistungen ins EU-Ausland unabdingbar. Außerdem ist sie für die Rechnungsangabe weniger problematisch als die Steuernummer, die andernfalls angegeben werden müsste.

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Sep 05 2009

Wozu dient der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”? (1)

Autor: Reinhold Kuffer. Abgelegt unter Allgemein

Wer eine gewerbliche (oder land- und forstwirtschaftliche) Tätigkeit aufnimmt, bekommt vom zuständigen Finanzamt in der Regel einen Fragebogen  zur steuerlichen Erfassung (hier kurz: Fragebogen) zugeschickt, da das Finanzamt über die Anmeldung eines Gewerbes von der Gemeinde automatisch informiert wird. Freiberufler müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit selbst beim Finanzamt anzeigen und erhalten daraufhin ebenfalls den erwähnten Fragebogen.

Was ist darin nun anzugeben und was kann problematisch sein?

Am Anfang stehen die persönlichen Angaben. Diese dürften für einen Existenzgründer kein Problem sein.

Aus meiner Sicht sollte ein Steuerberater immer zu einer Existenzgründung herangezogen werden, so dass sich auch die Angabe des steuerlichen Beraters von selbst versteht. Überlegenswert ist allerdings der Umfang der Zustellvollmacht, welche dem Berater eingeräumt wird. Soll er nur Ihre Steuerbescheide in Empfang nehmen? Nur die Mitteilungen der Finanzkasse (Zahlungen)? Oder beides ? Oder garkeine Zustellvollmacht? Letzteres ist nur Gründern zu empfehlen, die sehr gewissenhaft und einigermaßen fachlich vorgebildet sind, denn Fristversäumnisse können beim Finanzamt fatal sein. Andererseits muss man nicht mit jeder Kleinigkeit den Steuerberater belasten(und bezahlen) und kann selbst auswählen, was man ihm vorlegt und wo man seinen Rat benötigt.

Die Art der Tätigkeit ist wiederum problematisch, weil dabei eine Vorentscheidung darüber gefällt wird, ob es sich um eine gewerbliche – mit der Folge der Gewerbesteuerpflicht – oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Solange es sich bei einem freien Beruf um einen so genannten Katalogberuf (Rechtsanwalt, Arzt, Dolmetscher u.ä.) handelt, ist die Angabe noch einfach; kompliziert wird die Abgrenzung oft bei den den Katalogberufen ähnlichen Berufen. Ob die Tätigkeit der eines (freiberuflichen) Grafikers oder eines (gewerblichen) Webdesigners ähnelt, ist oft schwer zu unterscheiden. Ähnlich die Frage, ob (freiberuflicher) Journalist oder (gewerblich tätiger) PR-Berater u.v.m.. Hier sollte man im Zweifel auf jeden Fall einen Steuerberater einschalten.

Eng mit dem obigen Thema verbunden ist Frage nach der Kammmerzugehörigkeit. Grundsätzlich besteht in Deutschland die so genannte Zwangsmitgliedschaft in der zuständigen Kammer. Obwohl diese zunehmend in der interessierten Öffentlichkeit in Frage gestellt wird, ist eine Abkehr von diesem Prinzip kaum zu erwarten. Nur als Freiberufler entkommen Sie wiederum dieser Verpflichtung. Falls Sie sich also nicht sicher sind über Ihren Status, geben Sie im Zweifel eine freiberufliche Tätigkeit an. (Sollten Finanzamt  und/oder IHK zu einer anderen Auffassung kommen, werden Sie schneller wieder von ihnen hören als Ihnen lieb ist).

Die Frage nach etwaigen Betriebstätten oder dem Ort der Geschäftsleitung dürfte für Existenzgründer selten relevat sein, da diese erst ab einer bestimmten Größenordnung in Frage kommen.

Bei der Gründungsform dürfte es sich meist um eine Neugründung handeln. Wird ein bestehender Betrieb übernommen, wäre es m.E. grob fahrlässig bei der Existenzgründung keinen steuerlichen Berater hinzuzuziehen. (Fortsetzung folgt in einem späteren Beitrag)

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Aug 29 2009

Reicht auch ein “Mini-Businessplan” für Existenzgründungen?

Autor: Reinhold Kuffer. Abgelegt unter Allgemein

Viele Existenzgründer schrecken vor der Erstellung eines Business-Plans zurück, wenn sie erst einmal verschiedene Muster aus dem Internet heruntergeladen oder sonstwie erhalten haben. Unternehmenskonzepte mit mehreren Dutzend Seiten einschließlich umfangreicher EXCEL-Tabellen mit ausführlichen Planzahlen sind keine Seltenheit. Sie fragen sich nicht ohne Grund: “Muss denn soviel Aufwand für ein kleines Einmann-Geschäft sein?”

Die Frage ist natürlich berechtigt. Die Aufnahme einer freiberuflichen Übersetzertätigkeit kann schwerlich mit dem Erwerb einer Beteiligung an einem mittelständischen Unternehmen mit zahlreichen Beschäftigten gleichgesetzt werden.

Zunächst kommt es aber auf die Begleitumstände an. Wer einen sechsstelligen Kredit bei einem Finanzinstitut aufnehmen möchte, um das Existenzgründungsvorhaben zu finanzieren, muss sich zweifellos mehr Fragen vom Finanzier gefallen lassen als der Existenzgründer, der lediglich seinen Gründungszuschuss aufgrund eine Anspruchs auf des ALG I haben möchte. Und wer gar keine finanziellen Mittel zur Existenzgründung anstrebt, wird auch nicht nach nach seinem Businessplan gefragt, wenngleich die Erstellung desselben auch in diesem Fall aus betriebswirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen ist.

Für die Beantragung eines Gründungszuschusses ohne Zusatzfinanzierung dürfte in der Regel ein Mini-Businessplan ausreichen. Es muss lediglich eine vernünftige Basis für die Tragfähigkeitsbeurteilung durch die fachkundige Stelle vorhanden sein. Wieviele Seiten ein solches Unternehmenskonzept umfassen soll, ist generalisierend schwer zu sagen, doch dürften in der Rege auf 10 Seiten alle wesentlichen Informationen unterzubringen sein. Neben der Geschäftsidee und der Beschreibung der persönlichen und fachlichen Eignung des Gründers genügt meist eine kurze Markt- und Wettbewerbseinschätzung sowie die Erörterung organisatorischer Fragen wie Rechtsform- oder Standortwahl. Dazu die Planzahlen für Kapitalbedarf und dessen Deckung sowie eine kleine Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau – und fertig ist der Mini-Businessplan.

Wenn jemand dagegen ein komplexes Internet-Startup finanzieren lassen möchte – und das am besten an der Börse -, dann muss er sich schon etwas mehr anstrengen. Und das zu Recht!

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