Wichtig sind die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, da es hier um die zukünftige Liquidität geht. Zentraler Punkt sind natürlich die Einküfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Tätigkeit, weswegen man ja den Fragebogen ausfüllt. Hat man z.B. für die Agentur für Arbeit einen Businessplan erstellt, den man im Übrigen beifügen sollte, dann ist man natürlich an die dortigen Rentabilitätsberechnungen gebunden. Aber auch die sonstigen Angaben sollten zumindest einigermaßen im Einklang mit den letzten Steuererklärungen bzw. -bescheiden sein. Falls sich größere Abweichungen ergeben sollten diese kurz begründet sein. Seien Sie auf jeden Fall nicht zu optmistisch, denn das Finanzamt setzt aufgrund dieser Angaben die Vorauszahlungen fest, auch wenn Sie letztlich Ihre hoch gesteckten Ziele nicht erreichen! Wer gewährt schon gerne dem Finanzamt einen zinslosen Kredit?
Die Angaben zur Gewinnermittlung sollten in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung favorisieren, solange die Umsatz- und Gewinngrenzen der Abgabenordnung (500.000 bzw. 50.000 €) nicht überschritten werden. Sie macht wesentlich weniger Aufwand als eine Bilanz. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr sollte man sich nur antun, wenn man keine andere Wahl hat.
Eine Lohnsteueranmeldung ist bei den meisten Existenzgründern vermeidbar. Falls später Personal eingestellt werden muss, kann man dies immer noch nachholen. Auch hier gilt es, die Liquidität zu schonen.
Bei den Umsatzangaben dreht sich alles um zwei Zahlenwerte. Wenn im Jahr der Betriebseröffnung 17.500 € Umsatz und im Folgejahr 50.000 € nicht überschritten werden, ist die Möglichkeit gegeben, zunächst Kleinunternehmer i.S. des Umsatzsteuergesetzes zu sein. Aber Vorsicht, der Zeitraum im Gründungsjahr muss für diesen Zweck “hochgerechnet” werden! Wer im zweiten Halbjahr anfängt und mehr als 8.000 € Umsatz erwartet, ist kein Kleinunternehmer mehr. Auch kann eine allzu optmistische Prognose im Businessplan für das Folgejahr die Wahlmöglichkeit zunichte machen. Deshalb ist ein dringend anzuraten, schon bei der Erstellung des Businessplans steuerliche Fragen mit zu berücksichtigen. Ob man bei Unterschreitung der Grenzen freiwillig zur Regelbesteuerung optieren sollte, muss individuell geprüft werden. Notwendige größere Anschaffungen zu Beginn mit einem potenziellen Vorsteuerabzug werden eine solche Entscheidung aber begünstigen.
(Umsatzsteuer-) Befreiungen oder Ermäßigungen sollten schon im Fragebogen angegeben werden, um spätere Rückfragen (oder Irrtümer) zu vermeiden.
Ob Ist- oder Sollversteuerung hat wiederum einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Liquidität. Nachdem gerade zum 1.7.2009 (mit Wirkung bis zum 31.12.2011) die Umsatzgrenzen für Istversteuerer auf 500.000 (Vorjahr) erhöht wurden, sollte man die Chance natürlich nutzen. Es schleicht sich schnell ein Gefühl der Ungerechtigkeit ein, wenn man die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen soll und selbst noch kein Geld vom Kunden dafür gesehen hat.
Nicht vergessen sollte der Existenzgründer, auch gleich den Antrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen, falls er Regelversteuerer wird. Innerhalb von 10 Tagen schafft auch kaum ein Existenzgründer die Verbuchung und Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darüber hinaus spielt auch hier die Liquidität eine Rolle.
Und zu guter Letzt kann man dem Existenzgründer in der Regel auch empfehlen, gleich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Sie kostet nichts und ist ab 1.1.2010 auch für Dienstleistungen ins EU-Ausland unabdingbar. Außerdem ist sie für die Rechnungsangabe weniger problematisch als die Steuernummer, die andernfalls angegeben werden müsste.
Tags: abweichendes Wirtschaftsjahr, Bilanz, Businessplan, Dauerfristverlängerung, Einnahmen-Überschussrechnung, Fragebogen, Gewinnermittlung, Kleinunternehmer, Liquidität, Steuernummer, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Vorauszahlungen