Diese Frage stellt sich stets für Existenzgründer, wenn es darum geht, die geplante neue berufliche Tätigkeit richtig zu beurteieln und anzumelden. Am sinnvollsten ist es zunächst zu prüfen, ob ein freier Beruf vorliegt, da damit die meisten Privilegien - nur steuerliche Anmeldung, Gewerbesteuerfreiheit, Istversteuerung bei der Umsatzsteuer und Kammerfreiheit - verbunden sind. Einen freien Beruf stellen gemäß § 18 Einkommensteuergesetz bzw. § 1 Partnerschaftsgesetz selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnliche Tätigkeiten dar. Die freien Berufe handeln auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung. Charakteristisch ist die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit. Der Freiberufler muss lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen und kann seine Tätigkeit ohne weiteres Formalien sofort beginnen.
Liegt kein freier Beruf vor, sollte anschließend das Vorliegen eines Handwerks geprüft werden. Das Handwerk bildet ein recht weites Spektrum der Wirtschaft ab und zeichnet sich durch die Dualität mit der Industrie aus. Das Handwerk ist definiert durch eine Positivliste von zulassungspflichtigen, zulassungsfreien und handswerksähnlichen Gewerben. Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe sind Pflichtmitglieder in der Handwerkskammer.
Alle sonstigen Tätgkeiten, die nicht unter einen freien Beruf oder ein Handwerk fallen, stellen Gewerbebetriebe dar, für welche eine Gewerbeanmeldung abzugeben ist. Auch für zulassungsfreie Handwerke ist eine Gewerbeanmeldung abzugeben.
Die Abgrenzung zwischen Gewerbe, Handwerk und freiem Beruf ist oft schwierig. Während ein Journalist mit entsprechender Ausbildung einen freien Beruf ausübt, ist ein PR-Profi oder Texter, der eine ähnliche Tätigkeit ausübt, dem Gewerbe zuzurechnen. Ein Fotograf kann einen freien Beruf oder ein zulassungsfreies Handwerk ausüben, jeweils abhängig von der Vorbildung und der tatsächlichen Betätigung.
Im Zweifel über die Art der Tätigkeit hilft wie meistens – der Existenzgründungsberater.