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EU-Richtlinie zur besseren sozialen Absicherung für selbständig Erwerbstätige

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Am 4. August 2010 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die europaweit u.a. einen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub für Selbständige und deren mitarbeitende Ehepartner festschreibt. Dadurch soll insbesondere die soziale Position von Frauen als Unternehmerinnen gestärkt werden.

Mutterschaftsleistungen sollen selbständigen Frauen eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit während mindestens 14 Wochen ermöglichen. Dadurch soll die bisherige Geschlechterkluft bei Selbständigen, die sich durch einen Frauenanteil von nur 30 % zeigt, vermindert werden.

Ehe die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Aber spätestens in zwei Jahren soll dies in allen EU-Ländern geschehen sein.

(Quelle: EU-Pressemitteilungen)

2 Kommentare

  1. Ich fände das definitiv begrüßenswert. Ich bin selber selbständig und wenn durch eine Schwangerschaft/Geburt direkt mal 100 % meines Einkommens wegfallen, dann ist das für mich schon eine ziemlich kritische Sache.

  2. Pingback: Existenzgründerblog | Venture Capital Consulting

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