Monatsarchiv für Oktober 2009

Okt 22 2009

Fördermittel für den Mittelstand

Autor: GB. Abgelegt unter Fördermittel

Ein Gastbeitrag von Gisela Baier, m-con GmbH, München

Die nun fast einjährige „Finanz-Krise“ hat inzwischen sichtbare Spuren im Mittelstand hinterlassen. Besonders trifft es Unternehmen, die erst ein paar Jahre auf dem Markt sind und noch keine finanziellen Polster aufbauen konnten. Deshalb gibt es heute kaum ein Unternehmen, das keine Liquiditätsprobleme hat. Um der zusehends schrumpfenden Wirtschaft entgegenzuwirken, hat der Staat neue Fördermittel aufgelegt, die abgerufen werden können.

Dafür wurde auch die Werbetrommel gerührt und die steigende Nachfrage nach Fördermitteln in der Krise lässt erkennen, daß inzwischen auch kleinere Firmen ihre Möglichkeiten erkannt haben, sich Geld vom Staat, zu günstigen Konditionen, zu besorgen. Eine gute Lösung, wenn schon die Banken dem Mittelstand nicht unter die Arme greifen und sogar Fördermittelbeschaffung schlichtweg ablehnen. An dieser Stelle ist der Mittelständler meist hilflos, weil die Banken immer am längeren Hebel sitzen. Aufregen nützt auch nichts, vielleicht der Rat, doch am besten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Das spart viel Zeit und schont vor allen Dingen die Nerven. Und ein Profi weiß aus Erfahrung, daß erst die richtige Kombination der verschiedenen Fördertöpfe die Effektivität einer Finanzierung ausmacht. Da tappt ein Laie meist im Dunkeln. Vom administrativen Aufwand einmal ganz zu schwiegen.

 Und – Fördermittel werden immer über Banken ausgereicht. Demgemäß werden dann auch die „Befürwortungsgespräche“ immer mit einer Bank geführt. Dort erfährt der Mittelständler meist, daß sein Eigenkapital zu gering ist, die Sicherheiten fehlen, sein Rating zu schlecht oder der Bearbeitungsaufwand schlichtweg zu hoch. Deshalb ist von Bankengesprächen im Alleingang dringend abzuraten.

Hilfestellung bekommt man auch von so manchem Fach- oder Dachverband, so man da Mitglied ist. Individueller ist es allerdings, sich an einen qualifizierten Berater zu wenden, der evtl. auch Schulungen, Seminare und Coaching anbietet. Einen davon – der sich seit fast 20 Jahren besonders auf dem Technologie-Sektor hervortut – finden Sie unter Management-Consulting GmbHwww.mcon.de, Telefon 089/74612142, E-Mail: gisela.baier@mcon.de

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Okt 08 2009

Wozu dient der “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”? (2)

Autor: Reinhold Kuffer. Abgelegt unter Allgemein, Steuern

Wichtig sind die Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, da es hier um die zukünftige Liquidität geht. Zentraler Punkt sind natürlich die Einküfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbstständiger Tätigkeit, weswegen man ja den Fragebogen ausfüllt. Hat man z.B. für die Agentur für Arbeit einen Businessplan erstellt, den man im Übrigen beifügen sollte, dann ist man natürlich an die dortigen Rentabilitätsberechnungen gebunden. Aber auch die sonstigen Angaben sollten zumindest einigermaßen im Einklang mit den letzten Steuererklärungen bzw. -bescheiden sein. Falls sich größere Abweichungen ergeben sollten diese kurz begründet sein. Seien Sie auf jeden Fall nicht zu optmistisch, denn das Finanzamt setzt aufgrund dieser Angaben die Vorauszahlungen fest, auch wenn Sie letztlich Ihre hoch gesteckten Ziele nicht erreichen! Wer gewährt schon gerne dem Finanzamt einen zinslosen Kredit?

Die Angaben zur Gewinnermittlung sollten in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung favorisieren, solange die Umsatz- und Gewinngrenzen der Abgabenordnung (500.000 bzw. 50.000 €) nicht überschritten werden. Sie macht wesentlich weniger Aufwand als eine Bilanz. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr sollte man sich nur antun, wenn man keine andere Wahl hat.

Eine Lohnsteueranmeldung ist bei den meisten Existenzgründern vermeidbar. Falls später Personal eingestellt werden muss, kann man dies immer noch nachholen. Auch hier gilt es, die Liquidität zu schonen.

Bei den Umsatzangaben dreht sich alles um zwei Zahlenwerte. Wenn im Jahr der Betriebseröffnung 17.500 € Umsatz und im Folgejahr 50.000 € nicht überschritten werden, ist die Möglichkeit gegeben, zunächst Kleinunternehmer i.S. des Umsatzsteuergesetzes zu sein. Aber Vorsicht, der Zeitraum im Gründungsjahr muss für diesen Zweck “hochgerechnet” werden! Wer im zweiten Halbjahr anfängt und mehr als 8.000 € Umsatz erwartet, ist kein Kleinunternehmer mehr. Auch kann eine allzu optmistische Prognose im Businessplan für das Folgejahr die Wahlmöglichkeit zunichte machen. Deshalb ist ein dringend anzuraten, schon bei der Erstellung des Businessplans steuerliche Fragen mit zu berücksichtigen. Ob man bei Unterschreitung der Grenzen freiwillig zur Regelbesteuerung optieren sollte, muss individuell geprüft werden. Notwendige größere Anschaffungen zu Beginn mit einem potenziellen Vorsteuerabzug werden eine solche Entscheidung aber begünstigen.

(Umsatzsteuer-) Befreiungen oder Ermäßigungen sollten schon im Fragebogen angegeben werden, um spätere Rückfragen (oder Irrtümer) zu vermeiden.

Ob Ist- oder Sollversteuerung hat wiederum einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Liquidität. Nachdem gerade zum 1.7.2009 (mit Wirkung bis zum 31.12.2011) die Umsatzgrenzen für Istversteuerer auf 500.000  (Vorjahr) erhöht wurden, sollte man die Chance natürlich nutzen. Es schleicht sich schnell ein Gefühl der Ungerechtigkeit ein, wenn man die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen soll und selbst noch kein Geld vom Kunden dafür gesehen hat.

Nicht vergessen sollte der Existenzgründer, auch gleich den Antrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen, falls er Regelversteuerer wird. Innerhalb von 10 Tagen schafft auch kaum ein Existenzgründer die Verbuchung und Einreichung der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darüber hinaus spielt auch hier die Liquidität eine Rolle.

Und zu guter Letzt kann man dem Existenzgründer in der Regel auch empfehlen, gleich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Sie kostet nichts und ist ab 1.1.2010 auch für Dienstleistungen ins EU-Ausland unabdingbar. Außerdem ist sie für die Rechnungsangabe weniger problematisch als die Steuernummer, die andernfalls angegeben werden müsste.

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